Die Tätigkeit meines Büros ist im Bereich der Freiraumgestaltung breit abgestützt. Sie reicht vom kleinen Privatgarten bis zur grösseren öffentlichen Anlage. Dies umfasst ins- besondere Anlagen wie: Innenhöfe, Dachbegrünungen, Gärten, Grünanlagen, Parks, Plätze, Spielanlagen, Umgebungen, etc.
Diese Anlagen können Einzelobjekte sein. Sie können aber auch ein Teil des Frei-raums einer Bebauung sein. Letzteres ist beispielsweise bei folgenden Bauten möglich: Bürogebäude, Freizeitanlagen, Gewerbebauten, Heime, Industriebauten, Schulen, Spitäler, Verkehrsanlagen, Wohnbereiche, etc.
Da jedes Bauobjekt seine Eigenheiten hat, wird die Ausgangslage zu Beginn jeder Pro-jektbearbeitung analysiert. Dies ist auch die Basis für die Entwicklung einer nutzerge-rechten und dem Ort entsprechenden Anlage.
Spezielle Anlagen innerhalb der Freiraumgestaltung
Nebst den Anlagen, die häufig Teil der Tätigkeit von Landschaftsarchitekten sind, biete ich auch die Bearbeitung von Sportanlagen und Friedhöfen sowie von Parkpflegewerken im Rahmen der Gartendenkmalpflege an.
Landschaftsgestaltung
Vorhaben aus dem Bereich der Landschaftsgestaltung bearbeite ich, wenn diese mit einer meiner Arbeiten aus der Freiraumgestaltung / Objektplanung in Zusammenhang stehen und wenn mit einer diesbezüglichen Ergänzung beides zu einem Ganzen zu-sammengefügt werden kann.
Besonderes
Ich unterstütze Sie mit Vorabklärungen und Zustandsuntersuchungen als Entschei-dungsgrundlagen. Ich stehe als unabhängiger Berater zur Verfügung und vertrete die Landschaftsarchitektur in Kommissionen oder bei der Jurierung von Wettbewerben.